Zu drohenden PFAS-Verboten

Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) und der damit verbundenen Novellierung der EU-Chemikalienverordnung REACH sieht die EU-Kommission vor, Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) umfassend zu regulieren. Nachdem Deutschland und mehrere skandinavische Länder Anfang des Jahres ein Beschränkungsdossier hinsichtlich aller PFAS eingereicht haben, besteht die große Sorge, dass ein so umfassendes Verbot massive Auswirkungen auf zahlreiche europäische Unternehmen und die Innovations- bzw. Transformationsfähigkeit der gesamten Industrie haben würde.
Aufgrund ihres einzigartigen Eigenschaftsprofils werden PFAS heute in einer Vielzahl vor allem industrieller Produkte verwendet, oftmals wegen ihrer hohen thermischen und chemischen Beständigkeit, sowie der Tatsache, dass sie eine sehr niedrige Oberflächenspannung besitzen und damit gleichzeitig wasser- und ölabweisend sind, und schließlich aufgrund ihrer Abrieb- und Verschleißbeständigkeit. Wie sehr die verschiedensten Branchen von PFAS betroffen sind, können Sie in diesem Dokument ab Seite 9 ff entnehmen.

Nun hat die ECHA angekündigt, im Vorfeld des vorgesehenen Konsultationsverfahrens (ab ca. 22.3.2023 für sechs Monate) ein Webinar zur Beschränkung von PFAS am 5.4.2023 von 11:00-13:00 Uhr durchzuführen: Zur Webinarseite

In dem Webinar soll erläutert werden, wie sich Stakeholder an der Konsultation beteiligen können. Das englischsprachige Webinar wird über YouTube gestreamt EUchemicals – YouTube und ist für jeden ohne Anmeldung zugänglich.

Der BDI hat eine Handlungsempfehlung zu Beteiligungsmöglichkeiten der Industrie an der öffentlichen Konsultation zur umfassenden PFAS-Beschränkung erstellt. Diese wurde gemeinsam mit einem Artikel zur Veröffentlichung des Beschränkungsvorschlages auf seiner Website veröffentlicht: Artikel (bdi.eu)

Der BDI ist derzeit dabei, das am 7.2.2023 vorab veröffentlichte Beschränkungsdossier abschließend zu bewerten und eine entsprechende Position zu erarbeiten, die in das Konsultationsverfahren einfließen soll.

Bekanntermaßen stehen die UBW seit längerer Zeit im engen Austausch mit dem BDI und der Landesregierung, um die Belange der Unternehmen bei diesem Thema, auch durch Praxisbeispiele, einzubringen.

Um die wirklich extreme Betroffenheit für Industrie und Verbraucher, die solch ein umfassendes Verbot beinhaltet, „spürbar“ und sichtbar werden zu lassen, empfehlen wir dringend Ihre zahlreiche und frühzeitige Teilnahme an der Konsultation. Dabei würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihre Beiträge parallel in cc (bechinka@unternehmer-bw.de) zukommen ließen.

Machen Sie mit, unterstützen Sie sich und uns alle!


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