RS NR: 008/2026 (Neuer Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ des Landes gestartet)
Seit Januar 2026 können Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bei der L-Bank stellen.
Seit Januar 2026 können Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bei der L-Bank stellen. Gefördert werden KMU bei der Investition in innovative Produkte und Dienstleistungen von Start-ups mit bis zu 20.000 Euro.
Damit unterstützt das Land die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, innovative Produkte und Dienstleistungen direkt bei Start-ups einzukaufen, Innovationen zu bewerkstelligen und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.
Unternehmen können ihre Anträge seit Januar direkt online über das Förderportal der L-Bank stellen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Der maximale Zuschuss liegt bei 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.
Kommen Sie bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Susanne Wellmann, E-Mail: wellmann@unternehmer-bw.de.
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