LieferkettenSorgfaltspflichtengesetz

Der BDLI veranstaltet in Kürze eine Digitalkonferenz zum LieferkettenSorgfaltspflichtengesetz. Darüber hinaus finden Sie hier eine Übersicht zum Thema vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Übersicht mit bestehenden Unterstützungsangeboten veröffentlicht (s. Anlage).

In der Publikation wird u.a. über folgendes informiert:

  • Unterstützungsangebote der Bundesregierung mit Informationen und Beratung
  • Angebote zur Schulung und Netzwerkbildung
  • Branchendialoge nach dem NAP
  • Fördermöglichkeiten und weitere Angebote
  • Unterstützungsangebote weiterer Akteure

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft uns alle
Am 22.Juli 2021 wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wird die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten verbindlich geregelt. Große und mittlere Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten bezogen auf ihren eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln ihrer Vertragspartner und weiterer Zulieferer. Die in Deutschland tätige Luft- und Raumfahrtindustrie ist mit allen Geschäftsbereichen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen. Wir möchten über das neue Gesetz informieren und Umsetzungsschritte mit Ihnen diskutieren. Wir laden daher ein zu einer Digitalkonferenz in welcher der BDLI von der Unternehmensberatung Roland Berger unterstützt wird. (belitz@bdli.de)

Datum/ Uhrzeit: 03.11.2021/ 14.00-15.30 Uhr I AGENDA und Registrierung (bis 01.11.2021): HIER GEHT’s ZUR ANMELDUNG

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Belitz vom BDLI (T: +49 30 206 140-40/ E: belitz@bdli.de).


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