GAV-10 Industriestrompreis | Strompreisentwicklung Mai 2023
Ende Dezember hatte das BMWK ein erstes Eckpunktepapier zum Industriestrompreis vorgestellt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und Europa zu gewährleisten und der zunehmenden Abwanderung der Unternehmen zu begegnen. Geplant war die Festsetzung eines Industriestrompreises basierend auf den variablen Stromgestehungskosten der Offshore-Windenergie.
Das Konzept wurde vom BMWK inzwischen weiterentwickelt und in einem Arbeitspapier (Stand 05.05.2023) skizziert. Es sieht nun zwei Strompreise vor: Einen mittelfristigen Brückenstrompreis und einen langfristigen Transformationsstrompreis.
Brückenstrompreis (mittelfristig)
Höhe und Laufzeit: 6 ct/kWh bis spätestens 2030
Adressaten: Energieintensive Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen. Grundlage sollen die Regelungen der Besonderen Ausgleichsregelung aus dem EEG bzw. dem EnFG bilden.
Voraussetzungen: Erhalt von Sparanreizen, Transformationsverpflichtung, Tariftreue und Standortgarantie.
Finanzierung: Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
Bewertung
Die im Arbeitspapier genannte Begründung (Energieintensiven Unternehmen sind die Basis der deutschen Industrie und damit unseres Wohlstands.) ist wichtig und positiv zu bewerten. Die Finanzierung aus öffentlichen Haushaltsmitteln über den WSF ist weder verfassungsrechtlich noch in seiner Wirkung auf die notwendige Akzeptanz in der Gesellschaft und der nicht-energieintensiven Wirtschaft geklärt.
Transformationsstrompreis (langfristig)
Die Höhe dieses Strompreises soll sich an den Stromgestehungskosten von erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen orientieren und wettbewerblich ausgestaltet werden. Dazu soll der Ausbau der erneuerbaren Energie gefördert und deren Stromerzeugungskosten reduziert werden. Dazu sind folgende Maßnahmen geplant:
• Bereitstellung von mehr Flächen und schnelleren Genehmigungen für Windenergie an Land
• Reduzierung der Kapitalkosten für Wind- und Solarenergieerzeugung
• Förderung von PPAs für die Industrie
• Strom-CfDs für die Industrie (EE-Anlagen sollen mittels Contracts for Difference (CfD) finanziert werden. Die soll zunächst bei neuen Offshore-Windkraftanlagen umgesetzt werden und zu einem späteren Zeitpunkt auf Onshore-Windkraft und Photovoltaik erweitert werden.)
• EE-Strom nutzen statt abregeln (Dazu sollen zeitvariable (reduzierte) Stromnetzentgelte in Netzengpassgebieten eingeführt werden und Strom, der ansonsten abgeregelt werden würde, von den Netzbetreibern gegen ein geringes Entgelt für die Erzeugung von Wärme durch Strom (Power-to-Heat) oder die Erzeugung von grünem Wasserstoff an Energiewirtschaft und Industrie abgegeben werden.)
Bewertung
Ein Industriestrompreis, der sich an den variablen Stromgestehungskosten der Offs-hore-WKA (Höhe zwischen 12,8 ct/kWh und 14,2 ct/kWh) orientiert, stellte keine signifikante Entlastung der Wirtschaft dar. Zum Vergleich: Die Strom-Börsenpreise liegen für 2024 bei ca. 13 ct/kWh und für 2025 bei ca. 11,5 ct/kWh.
Die geplanten Eingriffe in zahlreiche Gesetze und Verordnungen können weder in Bezug auf ihre Implikationen (Auswirkungen auf die Netzentgeltsystematk und die zu erwartenden regionalen Unterschiede, Rechtmäßigkeit der geplanten Subventionen, Kostenverlagerungen etc.) noch der Umsetzbarkeit im Gesetzgebungsprozess bewertet werden. Vergleichbares gilt in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht.
Strompreisentwicklung
Die Strom-Börsenpreise bewegen sich weiterhin in einem Seitwärtskanal.
Die Baseload-Notierungen für das Kalenderjahr 2024 sind seit dem 01.01.2023 um 69% auf 144,75 EUR/MWh, das Kalenderjahr 2025 um 34,2% auf 123,61 EUR/MWh und das Kalenderjahr 2026 um 23% auf 108,89 EUR/MWh gesunken.
Strom-Terminmarkt Base- und Peakload seit dem 01.02.2023
Strom-Terminmarkt Baseload seit dem 01.01.2022
Strombezugspreise
In Abhängigkeit vom Verhältnis Base/Peak ergeben sich bei Terminmarkt-Ausschreibungen die folgenden Strombeschaffungskosten (ohne Transaktionskosten und Gewinn der Energievertriebe) für die jeweiligen Lieferjahre:
SAVE-THE-DATE
Gerne laden wir Sie zu unseren weiteren Veranstaltungen ein. Sollten Sie noch nicht im Verteiler für die Arbeitsausschüsse Energiewirtschaft oder Energieeinsparung sein, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.
Arbeitsausschuss Energiewirtschaft
Termin: 28. September 2023
Ort: FairNetz GmbH, Reutlingen
Themen: Infrastrukturmaßnahmen, Wasserstoff
Referenten: Sabine Löbbe, Klaus Saiger, Maike Schmidt
Arbeitsausschuss Energieeinsparung
Termin: 12. Oktober 2023
Ort: Carl Zeiss AG, Oberkochen
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