Forschung und Innovationen Oktober/November 2021

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Förderprogramm Invest BW

Seit dem 15. Oktober ging das Innovationsförderprogramm Invest BW in die zweite Runde. 40 Millionen Euro sind für den jetzigen Förderaufruf vorgesehen. vorgesehen. Bis Ende 2022 sollen regelmäßig technologieoffene und missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben werden, die dann jeweils quartalsweise veröffentlicht werden sollen. Der jetzige technologieoffene Förderaufruf endet mit dem 15. Januar 2022.

Bis Ende 2024 stehen insgesamt 350 Millionen Euro für die einzelbetriebliche Förderung zur Verfügung. Das Förderprogramm soll Maßnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes initiieren. Förderanträge können beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH auf der Website des Förderprogramms eingereicht werden.

„Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sog. Smart Services) und Service-Plattformen abzielen.“

„Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. In begründeten Ausnahmefällen beträgt der Umsetzungszeitraum maximal 36 Monate. Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungseinrichtungen und Hochschulen können im Rahmen von Verbundvorhaben mit Unternehmen anteilig mit bis zu 100% gefördert werden.“

Die Förderquoten reichen von 15 Prozent bis 45 Prozent.

Hier geht es zur Internetseite des Förderprogramms.

 

 

Drei der bundesweit zehn stärksten Forschungs-Regionen befinden sich in Baden-Württemberg

Die Universitäten des Landes schneiden beim Förderatlas 2021 der Deutschen Forschungsgemeinschaft hervorragend ab. Der Förderatlas zeigt auf, welche Universitäten bei der Bewilligung von Fördergeldern im Ländervergleich besonders gut abschneiden. Dabei gelten die Bewilligungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als zentraler Indikator der Wettbewerbsfähigkeit in der Forschung.

Insgesamt 1,6 Milliarden Euro Forschungsmittel flossen nach Baden-Württemberg.

Mit Bewilligungen von rund 432 Millionen Euro ist die Region Unterer Neckar mit Heidelberg und Mannheim die drittforschungsstärkste „DFG-Region“ nach den Metropolen Berlin und München.

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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovationshub für Quantenkommunikation“

Gefördert wird die Erforschung industrierelevanter Fragestellungen der Quantenkommunikation, um den Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft gezielt zu unterstützen und auszubauen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Bis zum 3. Dezember 2021 können Projektskizzen eingereicht werden.

Die Fördermaßnahme ist Teil des Forschungsrahmenprogramms zur IT-Sicherheit – „Digital. Sicher. Souverän.“ Der Bundesregierung. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. Ziel ist es die Stärkung des Technologietransfers aus der Wissenschaft in die Wirtschaft und der Aufbau einer deutschen Quantenkommunikationsindustrie.

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Forschung und Entwicklung von Quantencomputing in Baden-Württemberg sehr dynamisch

Der Neubau des Zentrums für Angewandte Quantentechnologie wurde kürzlich der Universität Stuttgart übergeben. Mit dem Zentrum für Angewandte Quantentechnologie erhält das Land einen internationalen Leuchtturm in der Quantenphysik und bringt Expertinnen und Experten für Quantenphysik und Photonik mit Ingenieurinnen und Ingenieuren zusammen, um die angewandte Quantentechnologie speziell für Quantensensoren zu entwickeln. Zudem gibt es in Baden-Württemberg zwei Forschungsprojekte, die erfolgreich der Förderrichtlinie „Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“ entsprungen sind.

Im Zentrum für Angewandte Quantentechnologie stehen vier Hochpräzisionsmessboxen zur Verfügung. Diese sind zentral in einer dreigeschossigen Halle verortet. Zusätzlich sind Reinräume, Laserlabore, physikalische, chemische und biochemische Labore, Büros und Kommunikationsflächen gebaut worden, um ein optimales Umfeld zu schaffen.

Durch die Förderrichtlinie „Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“ (Gesamtfördervolumen rund 110 Millionen Euro), zu der das Projekt „QPIC-1“ gehört, wird die Entwicklung skalierbarer Quantenprozessoren der nächsten Generation gefördert. Im Rahmen der Förderrichtlinie sind acht große Förderprojekte entstanden in denen neuartige Konzepte für Quantenprozessoren erforscht werden. Dadurch sollen praxistaugliche Quantencomputer ermöglicht werden, die in der Breite nutzbar gemacht werden sollen.

Ein Konsortium aus der Universitäten Stuttgart und Ulm sowie der TOPTICA Photonics AG arbeitetet derzeit in dem Projekt QRydDemo daran, die Grundschritte von Berechnungen – der sogenannten logischen Operationen – effizienter zu gestalten.

Die Projektpartner Eberhard-Karls-Universität Tübingen, das Max-Planck-Institut für Quantenoptik, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Freie Universität Berlin, das Forschungszentrum Jülich, das Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF sowie die TOPTICA Photonics AG arbeiten zudem an einem leistungsfähigen Demonstrator.

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Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

Mit der Förderung sollen insbesondere technologischen Reifegrade der erforschten Technologien erhöht werden, Demonstratoren für Anwendungen entwickelt werden, sowie neue Forschungskooperationen und Lieferkettenbeziehungen aufgebaut und die Aus- und Fortbildung als auch die Forschung gestärkt werden. Im Bereich Softwareinnovationen werden vorrangig FuE-Vorhaben zu KI, Software-Engineering, Prozess- und Systemsimulation, eingebettete Systeme als auch Datentechnik gefördert. Im Bereich Mikroelektronik sollen Electronic Design Automation (EDA), Prozessoren, Sensorik, additive Fertigungsverfahren und Halbleiterbauelemente gefördert werden. Bis zum 16. November können noch Projektskizzen eingereicht werden.

„Bedeutende Schlüsseltechnologien sind Software-Technologien und Künstliche Intelligenz. Beide haben großes Potenzial für Wirtschaftswachstum und Produktivitätszuwächse. (…) „Die (Mikro-)Elektronik ist eine Schlüsseltechnologie der Digitalisierung. Sie spielt eine wachsende Rolle als wichtige Grundlage für Wohlstand und einen zukunftsfesten Wirtschaftsstandort“. (..) „Dabei sollen deutsche Teilverbünde, die aus Großunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen bestehen, entlang der gesamten Innovationskette gefördert werden“.

Das EUREKA-Netzwerk ist eine europäische Initiative zur Initiierung und Umsetzung anwendungsorientierter, grenzüberschreitender FuE-Projekte. Das EUREKA Clusters Programme (ECP) ist eine langfristige Initiative, die strategisch wichtige Themen aus Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) in enger Kooperation mit nationalen Behörden unterstützt, um wirtschaftliche Stärke und gesellschaftlichen Nutzen für die teilnehmenden Länder zu schaffen. Das BMBF beteiligt sich im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA sowohl an den europäischen Clustern als auch an Joint Calls, die die oben genannten Schlüsseltechnologien fokussieren. Joint Calls sind darauf ausgerichtet, Cluster-übergreifend aktuelle FuE-Themen in europäischer Zusammenarbeit zu bearbeiten.

Die im Forschungsprogramm erforschten und entwickelten Gegenstände sollen auf die folgenden Anwendungen ausgerichtet sein:

  • Künstliche Intelligenz,
  • Kommunikationstechnologie,
  • Smart Health,
  • Autonomem Fahren,
  • Industrie 4.0 und
  • Intelligenter Energiewandlung.

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KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen – nachhaltige Kreislaufwirtschaft durch Künstliche Intelligenz

Mit dieser Förderrichtlinie sollen Anwendungen von Methoden der Künstlichen Intelligenz für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Bereich Kunststoffverpackungen vorangetrieben werden. Gefördert werden sollen zwei Innovationslabore zur Verwirklichung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Kunststoffverpackungen anhand eines relevanten Anwendungsfalls.

Allen relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zur Erforschung und Entwicklung von Anwendungen der KI sollen einbezogen werden.

„Die zwei Innovationslabore sollen jeweils einen der folgenden Themencluster umfänglich bearbeiten:

  • Design und Produktion (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zum Design von kreislauffähigen Verpackungen, Erhöhung des Rezyklateinsatzes, adaptive Produktionsprozesse, Smart Services und neue Geschäftsmodelle)

oder

  • Kreislaufschließung (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zur Nachverfolgung von Stoffströmen, Sammlung und Logistik, Sortierung und Recycling, Reuse)

Bis zum 15. Dezember 2021 können mit Verbundpartnern Projektskizzen eingereicht werden.

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Internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff in Kooperation mit Kanada

„Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Nationalen Wasserstoffstrategie, der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung sowie insbesondere unter der Rahmenbekanntmachung zur Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff. (…) Ziel der Förderung ist es den Einsatz deutscher Technologien im Ausland zu fördern, einen Beitrag zum zeitnahen und zielgerichteten Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff zu leisten, sowie Strukturen für den Import von Wasserstoff vorzubereiten.“

„Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und kanadischen Partnern aus Wissenschaft und Industrie (2+3) in Form von internationalen Verbundforschungsvorhaben entsprechend Modul C der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff gefördert werden. Das Konsortium muss aus mindestens (Minimalanforderung) zwei deutschen Partnern (eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine oder mittlere Unternehmen – und, abweichend zu den Regelungen in der RBK, mindestens drei kanadischen Partnern (ein Forschungszentrum des National Research Council, eine Universität und ein zuwendungsfähiger kanadischer Firmenpartner) bestehen (2+3-Bekanntmachung).“

Insbesondere die „Wasserstoffproduktion, einschließlich Elektrochemie, Fotokatalyse und Speichertechnologien oder -medien“ sowie neuartige „Materialien und Komponenten, einschließlich Katalysatoren, Elektroden und Membranen zur Verbesserung von Geräten, Produktion und Transport von Wasserstoff“ sollen erforscht bzw. entwickelt werden.

„Von den Projekten wird erwartet, dass sie den neuesten Stand der Forschung vorantreiben und praktische und marktbezogene Bedeutung haben.“

Bis 21. März 2022 können Projektskizzen eingereicht werden.

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Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie und des Konjunkturprogramms: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

„Mit dieser Förderrichtlinie wird ein Angebot zur Unterstützung von internationalen Projekten zum Aufbau von Erzeugungsanlagen von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie für die Speicherung, den Transport und die integrierte Anwendung von Wasserstoff und von begleitenden Forschungsvorhaben im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie eingerichtet.“ Bis zum 31. Oktober 2021, 31. Dezember 2021, 28. Februar 2022 können Projektskizzen eingereicht werden.

„Um den zukünftigen Bedarf Deutschlands an Wasserstoff und seinen Derivaten zu decken, wird der überwiegende Teil importiert werden müssen. Neben der vertieften Kooperation mit EU-Staaten sollen auch in anderen Partnerländern Produktionsmöglichkeiten systematisch erschlossen werden. Die Bundesregierung strebt mit der Wasserstoffstrategie den Aufbau von Produktionskapazitäten und neuer, nachhaltiger Lieferketten im Ausland in enger Kooperation mit Partnerländern an. Dabei gilt es sicherzustellen, dass lokale Märkte und eine Dekabornisierung vor Ort durch die Produktion von grünem Wasserstoff unterstützt werden. Dadurch werden auch Beschäftigungseffekte in Deutschland und in unseren Partnerländern erzeugt, die in langfristige Wachstumspfade münden.“

Ziel ist unter anderem „der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovationen, die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Wasserstofftechnologien von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland entlang der Wertschöpfungskette von Wasserstoff, die Vorbereitung von Importinfrastruktur nach Deutschland sowie der Kapazitätsaufbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowohl im Rahmen der akademischen als auch der beruflichen Ausbildung“.

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Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung: Horizont Europa: Hinweise für die Einreichung von Projektanträgen

„Die Europäische Kommission rät dazu, folgende Punkte im Hinblick auf die technische Bearbeitung und Einreichung von Anträgen zu den aktuellen Ausschreibungen zu beachten:

  • Reichen Sie mehrere Tage vor Ablauf der Frist eine (fast) endgültige Fassung Ihres Antrags ein. Sobald Sie die finale Version einreichen,wird die Vorversion überschrieben.
  • Vermeiden Sie die gleichzeitige Bearbeitung des Antrags mit mehr als einem Benutzer Ihrer Organisation.
  • Bearbeiten Sie den Vorschlag in nicht mehr als einem Browserfenster oder Tab gleichzeitig.
  • Sichern Sie Ihre Änderungen aktiv, da keine Daten gespeichert werden, bevor Sie auf „speichern“ geklickt haben.
  • Verwenden Sie für die Namen der Dateien, die Sie hochladen, keine Sonderzeichen oder Umlaute, sondern nur alphanumerische Zeichen (A-Z, a-z, 0-9), Unterstrich, Bindestrich, Punkt oder Leerzeichen.
  • Pdf-Dokumente bitte nicht verschlüsseln oder digital signieren.
  • Überprüfen Sie nach dem Upload der Dateien, ob Sie diese öffnen können.

 

Bei technischen Problemen hilft oft bereits die „IT How to“-Erklärungsseite und bei akuten Problemen das „IT Helpdesk“.

Eine Hürde für die formale Gültigkeit Ihres Antrags im Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ stellen die „Eligibility conditions“ dar. Um zu belegen, dass diese erfüllt werden, muss im Rahmen der Antragstellung ein separates Dokument namens „Eligibility information about practitioners“ eingereicht werden. In diesem müssen die Akteure, die im entsprechenden Abschnitt des Arbeitsprogramms genannt werden und in das Projekt (verpflichtend) einzubinden sind, aufgelistet werden. Zudem müssen Sie für jeden Akteur erklären, wie er oder sie die Rolle als Anwender im Projekt ausfüllt. So müssen Sie beispielsweise für eine Polizeibehörde darlegen, dass diese zum Thema Ihres Antrags einen aktiven Beitrag leistet, aktiv tätig ist und ihre Rolle im Projekt erläutern. Einige Themen formulieren zudem Kriterien zu sensiblen Inhalten oder zur Nutzung von Galileo/EGNOS. Deren Erfüllung muss nicht in einem separaten Dokument erläutert werden, sondern sollte sich aus dem Antragstext ergeben. Bei Fragen zu den formalen Anforderungen, aber auch zu allen anderen Unsicherheiten, die kurz vor der Einreichung auftreten, können Sie die NKS Sicherheitsforschung gerne kontaktieren“.

 

Quelle: Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung 13/21; https://info.sifo.de/public/a_25436_GZ5jd/file/data/73_Informationsbrief_zur_zivilen_Sicherheitsforschung_13-21.pdf#page=3


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