E-PRTR: Aktueller Stand

Die EU-Kommission hatte am 5. April 2022 den Entwurf einer Verordnung über die Berichterstattung über Umweltdaten aus Industrieanlagen und die Einrichtung eines Portals für Industrieemissionen (E-PRTR; COM 2022/157) veröffentlicht. Mit diesem Entwurf wird das bestehende Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu einem EU-Industrieemissionsportal umgestaltet, über das Bürgerinnen und Bürger auf Daten über alle in Europa erteilten Genehmigungen zugreifen und Informationen zu Umweltdaten von Industrieunternehmen in der EU abrufen können. Der BDI hatte seinerzeit eine Stellungnahme zum E-PRTR-Entwurf abgegeben.

Die EPRTR-Verordnung wird im Europäischen Parlament und Rat diskutiert.

Europäischer Rat: In der Ratsarbeitsgruppe liegen die Positionen der Mitgliedstaaten derzeit noch weit auseinander zum Beispiel bzgl. der Umstellung vom Standortbezug auf den Anlagenbezug, bzgl. der Angabe von Kontextinformationen (Betriebsstunden, Beschäftigtenzahlen) sowie bzgl. der Übertragung weiterer Befugnisse an die Kommission durch delegierte Rechtsakte. Eine allgemeine Ausrichtung des Rates wird für Juni 2023 angestrebt. Das aktuelle Dokument der schwedischen Ratspräsidentschaft zu den Diskussionen im Rat finden Sie anbei (Anlage 3). Die deutsche Position ist noch nicht final abgestimmt.

Europäisches Parlament: Im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes (ENVI) soll am 24.05.2023 abgestimmt werden, im Plenum am 10.07.2023.


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