Corona: Aktuelle Informationen und Hilfestellungen

Gerne stellen wir für Sie die aktuellen Informationen, die wir vom Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie erhalten haben, zur Verfügung.

Der LVI schreibt dazu im aktuellen Rundschreiben:

 

„Das Informationsbedürfnis zu Corona, sowohl in gesundheitlicher als auch in politischer, unternehmerischer, auch unmittelbar finanzieller Sicht ist enorm, die Vielzahl an verfügbaren Informationen ebenso, wenn auch nicht immer in hinreichender Qualität oder mit der nötigen Seriosität.

Bitte achten Sie genau darauf, woher Sie Ihre Informationen beziehen bzw. welche Informationen Sie teilen. Gerne verweisen wir nachfolgend auf ein paar Quellen, die aus unserer Sicht verlässlich und verantwortungsvoll informieren, sowohl aus Bürger- als auch aus Wirtschaftssicht.

Dies gilt insbesondere für das Übersichtsangebot der Landesregierung, die ihrerseits auf vielfältige Informationsangebote verweist, sei es zu aktuellen politischen Beschlüssen, zur gesundheitlichen Lage, zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft und zu vielem anderem. Insbesondere seien hier das Robert-Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesgesundheitsministerium genannt. Die jüngste Anpassung der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen finden Sie hier.

Gern verweisen wir zudem auf das Dossier unserer Kollegen von der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, die ihre zu Corona erarbeiteten Hinweise, untergliedert in Hygieneregeln, eine Checkliste, Kurzarbeit und weitere Informationen, vorübergehend auch Nichtmitgliedern zur Verfügung stellt.

Für Unternehmen, die die Auswirkungen der Krise bereits jetzt ganz unmittelbar zu spüren bekommen und die sich insbesondere über liquiditätsunterstützende Maßnahmen informieren wollen, sind die Angebote der L-Bank und der Bürgschaftsbank von Interesse. Der LVI hatte sich in den letzten Tagen seinerseits intensiv für die Ausweitung der Fördermöglichkeiten durch Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft eingesetzt.

Vielfältige Informationen und Unterstützung zum Thema Kurzarbeit bieten die Agenturen für Arbeit an. Dort gibt es Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) und Videoanleitungen sowie einen eigenen Bereich für KUG im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht, der laufend aktualisiert wird.

In diesem Kontext ist sicherlich auch die Übersicht des „Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ ebenso von Interesse wie einige Überlegungen des BDI vom 11. März: „Wirtschaftliche Folgen des Coronavirus und mögliche Maßnahmen„.

Von unserem Mitglied, der Süddeutschen Krankenversicherung a.G., haben wir eine Handreichung zum Corona-Management in Unternehmen erhalten, die Sie unter dem Link ebenfalls abrufen können.

Bezüglich der besonderen Situation in den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz ist der Grenzübertritt für Pendler erleichtert worden. Damit sie die Grenze einfacher passieren können, wird ihnen eine Bescheinigung für den Grenzübertritt zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung erklärt den Ablauf und stellt das Formular zur Verfügung. Betroffene LVI-Mitgliedsverbände wirken derzeit auf eine weitere bürokratische Vereinfachung hin.

Insbesondere nachdem die Region Grand Est vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt wurde, wird zudem die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld noch virulenter werden. Hierzu sei auf die Seiten der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwiesen. Darüber hinaus sind Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise geplant, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten sollen. Diese beinhalten folgende Regelungen:

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
  • Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Selbstverständlich informieren wir Sie weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Informationen bezüglich des Coronavirus.“

 

Die Landesgeschäftsstelle Baden-Württembergs des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hat uns im Zusammenhang mit der Schließung von Grenzen folgende Informationen zukommen lassen:  

„Die Schließung von Grenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führt  auch  bei  grenzüberschreitender Beschäftigung zu  praktischen Problemen.

Die Bundespolizei führt seit Montag bis auf weiteres Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen durch. Einreisen sind dadurch stark eingeschränkt. Weiterhin  einreisen  dürfen  ausländische Berufspendler mit  Arbeitsplatz  in Brandenburg und Berlin zum Zwecke der Ausübung ihrer Beschäftigung. In Folge der verschärften Kontrollen haben Unternehmen in der Region bereits festgestellt, dass Mitarbeiter insbesondere aus Polen deshalb deutlich verspätet oder gar nicht zur Arbeit erscheinen.

Die Berufspendler müssen, neben Ausweisdokumenten, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beschäftigung mitführen. Um ihren Mitarbeitern die Einreise zu erleichtern und Kontrollen der Bundespolizei zu beschleunigen, empfiehlt die Bundespolizei die Nutzung eines einheitlichen Vordruckes. Den Vordruck finden Sie unter diesem Link ( online ) bzw.in der Anlage.“

 


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