Aufruf der Bundesnetzagentur – Rechtspflichten aller Unternehmen mit einer technischen Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh pro Stunde

Die Bundesnetzagentur macht aufmerksam, dass alle Unternehmen in Deutschland mit einer technischen Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 Megawattstunden pro Stunde dringend aufgerufen sind, sich – sofern nicht bereits geschehen – schnellstmöglich bei der Sicherheitsplattform Gas zu registrieren (www.sicherheitsplattform-gas.de). Die Pflicht zur Registrierung besteht auch dann, wenn diese geschützte Kunden versorgen oder sich selbst als einen solchen betrachten.

Sowohl die Trading Hub Europe GmbH als auch die BNetzA hatten jeweils bereits Ende Oktober die Endverbraucher an ihre Pflicht zur Registrierung auf der Sicherheitsplattform Gas bis zum 2. November 2022 erinnert. Leider hat sich noch immer ein großer Teil der zur Registrierung verpflichteten Endverbraucher nicht auf der Sicherheitsplattform Gas registriert. Zum 21. November 2022 fehlten immer noch Registrierungen von ca. 400 Unternehmen.

Der BDI, der mit der Bundesnetzagentur in dieser Gaskrise eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet, unterstützt diesen erneuten Aufruf der Bundesnetzagentur nachdrücklich. Er ist ein wichtiger Teil der Bemühungen, alles zu tun, um in Deutschland während des Winters eine Gasmangellage zu verhindern.

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, bereits erfolgte Sparanstrengungen von Unternehmen bei den in einer etwaigen Gasmangellage eventuell notwendigen Reduzierungsanweisungen zu berücksichtigen. Dies lässt sich praktisch jedoch nur vorbereiten und dann auch umsetzen, wenn die Daten auch auf der Sicherheitsplattform eingetragen werden.

Die Sicherheitsplattform Gas wurde am 1. Oktober bereitgestellt und dient der Bundesnetzagentur im Fall einer Gasmangellage als Kommunikationsmittel und zur Interaktion mit relevanten Marktakteuren. Sie enthält dafür auch die einschlägigen Daten zum Gasverbrauch der Unternehmen, die bereits im Mai 2022 abgefragt wurden und ständig zu aktualisieren sind.

Die besagten Gas-Endverbraucher sind nach Bereitstellung der Plattform innerhalb eines Monats rechtlich zur Registrierung verpflichtet (§ 1a Abs. 2 Gassicherungsverordnung) sowie auch zur ständigen Aktualisierung ihrer Daten (§ 1a Abs. 3 Gassicherungsverordnung). Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, demnächst entsprechende Nachprüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen gegenüber säumigen Unternehmen zu ergreifen (vgl. § 4 Gassicherungsverordnung, §§ 2b und 15 Energiesicherungsgesetz). Mit einer nun raschen Registrierung kommt man dem zuvor.


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