Unternehmen können Härtefallhilfen Energie beantragen

Gemäß einer Pressemitteilung des Landes vom 15. März können ab sofort kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg als Unterstützung zur Bewältigung der Energiekrise Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie stellen. Die Antragstellung erfolgt direkt über die L-Bank.

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können nun Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden inklusive einer Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier in der Pressemitteilung des Landes.


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