Stromumlagen 2023 | Stromkostenentwicklung

Die zahlreichen Änderungen im Energierecht konnten in vielen Fällen von der Energiewirtschaft noch nicht final umgesetzt werden (Energiepreisbremsen) oder führten bei Umlagen (z.B. KWKG) dazu, dass die Umlagehöhe noch nicht auf Basis des aktuellen Rechts ermittelt wurde.

Die aktuell geltenden, gesetzlichen Grundlagen für die Steuern, Abgaben und Umlagen sind das (neue) Energiefinanzierungsgesetz, das Stromsteuergesetz, das Energiewirtschaftsgesetz sowie  die Konzessionsabgabenverordnung.

Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs der Erneuerbaren-Energien, der Kraft-Wärmekopplungsanlagen sowie der Anbindung der Offshore-Windkraftanlagen erfolgt im ‚Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (Energiefinanzierungsgesetz – EnFG). Im EnFG werden auch Entlastungen und Reduzierungen für Letztverbraucher geregelt und die daraus folgende Abgrenzung von an Dritte weitergeleitete Strommengen (§§ 45 und 46).

Die GAV-Übersicht Stromumlagen 2023 fasst die Stromnebenkosten sowie die wichtigsten Möglichkeiten zur Reduzierung bzw. Entlastung zusammen. Über die Energiepreisbremsen werden wir Sie separat informieren.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr:

  • Die EEG-Umlage wurde seit dem 01.07.2022 auf Null gesetzt und für die Zeit ab dem 01.01.2023 vollständig abgeschafft. Der Bund erstattet den Übertragungsnetzbetreibern künftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) und finanziert daraus die Förderung erneuerbarer Energien.
  • Die AbLaV(Abschaltbare Lasten Verordnung)-Umlage wird in 2023 nicht mehr erhoben.
  • Die Ermittlung der KWKG-Umlage für 2023 basiert auf Grundlage des KWKG 2020, woraus sich eine tendenziell umlagesenkende Wirkung gegenüber der Anwendung des EnFG ergibt. Die Jahresendabrechnung für das Kalenderjahr 2023 und die Ermittlung der KWKG-Umlage für 2024 werden anhand der dann geltenden Bestimmungen des EnFG vorgenommen.
  • Wasserstoffumlage: Die geplante, separate Wasserstoffumlage wurde nicht umgesetzt. Die entstehenden Kosten für die entfallenen Netzentgelte werden über die §19 StromNEV-Umlage gewälzt.

Die prozentualen Anteile der Steuern, Abgaben, Umlagen sowie des Netzentgeltes und des Strombörsenpreises für einen typisierten Verbrauchsfall (10 GWh/a, T(B)= 3.500 h) entnehmen Sie bitte der Stromkostenzusammensetzung 2023.

Auch die Stromkostenentwicklung für diesen Verbrauchsfall seit 2014 haben wir aktualisiert. Die Stromkosten gegenüber dem Vorjahr werden sich verdoppeln. Hautpursache sind die gestiegenen Strombörsenpreise, die den Wegfall der EEG- und AbLaV-Umlage nicht kompensieren können.

SAVE-THE-DATE

Gerne laden wir Sie zu unseren weiteren Veranstaltungen ein. Sollten Sie noch nicht im Verteiler für die Arbeitsausschüsse Energiewirtschaft oder Energieeinsparung sein, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Webinar Strom- und Gasmangellage
Termin: 19. Januar 2023 (13:00 -15:30 Uhr)

Arbeitsausschuss Energiewirtschaft
Termin: 30. März 2023 (12:30 – 17:00 Uhr)
Ort: GAV Geschäftsstelle, Esslingen

Arbeitsausschuss Energieeinsparung
Termin: 20. April 2023
Ort: Robert Bosch Automotive Steering GmbH, Richard-Bullinger-Str. 77, 73527 Schwäbisch Gmünd

Lesen Sie hier mehr


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wenn Sie regelmäßig über die Aktivitäten vom LR BW informiert werden möchten, tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.

Newsletter anmelden