Novelle Bundes-Immissionsschutzgesetz veröffentlicht
Am 8. Juli wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 225, S. 1 ff. vom 08.07.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (Synopse) veröffentlicht, das insbesondere Änderungen des BImSchG und der 9. BImSchV enthält. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Änderungen sind auf der Homepage des BMJ bereits eingearbeitet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
Zudem erhalten Sie den Monitoringbericht der Bundesregierung zum Bund Länder Pakt zur Beschleunigung von Verfahren (Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern | Bundesregierung), welcher zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni 2024 veröffentlicht wurde. Der Pakt sei laut Bundesregierung zu 1/3 umgesetzt: „Bund und Länder schreiten zügig voran. Die aktuelle Gesamtbilanz der Umsetzung mit Stand 5. Juni 2024 zeigt: Bund und Länder haben mit insgesamt rund 80 Prozent ihrer Aufträge aus dem Pakt begonnen. Davon haben Bund und Länder ein Drittel der Aufträge bereits vollständig umgesetzt. Konkret heißt das, dass 30 Prozent der Aufträge schon abgeschlossen sind, 49 Prozent der Aufträge begonnen wurden und 21 Prozent der Aufträge noch in Prüfung sind bzw. noch nicht begonnen wurden.“
Schaut man genauer hin, wird jedoch deutlich, dass im Bereich Wirtschaft und Industrie nur 1 von 22 Maßnahmen bereits abgeschlossen ist. Die Ambitionen der Bundesregierung sind bei weitem nicht ausreichend, da der Bericht zahlreiche Beschleunigungsmaßnahmen organisatorischer oder gesetzlicher Art auflistet. Darunter finden sich auch viele Beispiele aus den Ländern und Regionen. Zudem bewertet der Monitoringbericht Maßnahmen bereits als umgesetzt, wenn sie nur in einem Fachgesetz (z. B. Fristverkürzung im EnWG) umgesetzt wurden.
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