Neue Ökodesign Verordnung (ESPR) vom EU-Rat verabschiedet

Am 27. Mai haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation) zugestimmt, die die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125 EG ablöst.

Die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125 EG umfasste nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Produkte, darunter Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien. Die zukünftigen Anforderungen an Produkte decken deren gesamten Lebenszyklus ab. So können Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz gemacht werden, zum Beispiel zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, oder zur Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Die neuen Regeln gelten auch für den Onlinehandel und Importware. Außerdem wird ein verbindlicher Digitaler Produktpass für alle von der ESPR erfassten Produkte eingeführt. Der Text der ESPR wird in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt noch in diesem Sommer in Kraft.

Im weiteren Verlauf wird die EU-Kommission bis März 2025 einen ersten Arbeitsplan zur Umsetzung der ESPR veröffentlichen. Erste Anwendungen sind für die Produktgruppen Textil und Stahl geplant. In einem Webinar hatte die EU-Kommission am 22. Mai 2024 über alle wichtigen Aspekte der neuen Ökodesign Verordnung informiert.

Unter den Links
Online information session on the new Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) – Streaming Service of the European Commission (europa.eu) und c5db3b9e-23ae-42c8-a50a-b549f20a377d_en (europa.eu) finden Sie alle wichtigen Ergebnisse.

Im weiteren Prozess zur Umsetzung der ESPR wird es insbesondere darauf ankommen, dass eine ausreichende Mitwirkung der betroffenen Hersteller im Ecodesign-Forum sichergestellt wird.


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