Mehr Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien und der Stromnetze
Bundestag und Bundesrat haben am 3. März die Regelungen zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) final beschlossen. Damit werden die Verfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter beschleunigt. Gemeinsam mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes („Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften“, ROGÄndG) wurden entsprechende Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung getroffen.
Zur Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums.
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