Investitionsgarantien

Alle zwei Monate trifft sich in der deutschen Bundeshauptstadt eine besondere Runde, der sog. Interministerielle Ausschuss. Dieser Interministerielle Ausschuss ist eines der wichtigsten Gremien der deutschen Außenwirtschaftspolitik.

Der Interministerielle Ausschuss entscheidet über die Vergabe von Investitionsgarantien, mit denen sich deutsche Unternehmen bei großen Aufträgen im Ausland gegen politische Risiken absichern können. Der Staat sichert durch seine Beteiligung an Direktinvestitionen das finanzielle Risiko ab und die Unternehmen gehen mit einem Selbstbehalt von 5 Prozent ins Obligo.

2023 ist das erste Jahr, in dem eine Neuregelung greift. Das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtete am 15. Juni in einem Artikel mit dem Titel „Chinesische Mauern“ zu diesem Thema (Seite 54-57). Große Konzerne wie BASF oder VW, die bereits stark in der VRChina engagiert sind, kommen nicht mehr in den Genuss staatlicher Deckung. In den sog. Deckungsplafonds können nunmehr nur noch maximal 3 Mrd. Euro pro Land abgesichert werden. In den aktuellen Daten der Deckungsstatistik kann man ablesen: Nach wie vor entfällt der Großteil der Garantien auf die VRChina, aber es sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die die Anträge stellen. Mehr als die Hälfte der Firmen, die im Jahr 2022 in den Genuss einer Staatsgarantie kamen, wurden zum ersten Mal in Berlin vorstellig, das ist der höchste Wert seit fast 20 Jahren.


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wenn Sie regelmäßig über die Aktivitäten vom LR BW informiert werden möchten, tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.

Newsletter anmelden