Hilfen für den Mittelstand

Viele Unternehmen im Land kommen unverschuldet von einer Krise in die andere. Baden-Württemberg unterstützt den Mittelstand mit eigenen Programmen wie etwa mit Liquiditätskrediten und Krisenberatung zur Energiekostenentlastung.

Im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats in Stuttgart am 22. November sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Viele Unternehmen im Land kommen unverschuldet von einer Krise in die andere. Wir dürfen einfach keine Zeit verlieren und wollen hier schnell unterstützen bis die Entlastungsprogramme des Bundes kommen und wirken. Als eines der ersten Bundesländer unterstützen wir daher unseren Mittelstand in dieser Krise mit eigenen Programmen: Für viele kleinere Betriebe ist es erst einmal wichtig, Beratung zu erhalten, wie sie zu kurzfristig benötigter Liquidität kommen und wie sie auch beispielsweise gegenüber Energiepreisschwankungen resilienter werden können. Gleichzeitig wollen wir die Unternehmen schnell und zielgerichtet mit Liquidität versorgen. Beide Programme können sehr schnelle Wirkung entfalten.“

Auch Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich dazu, dass sie zügig und zielgerichtet handeln. Und weiter sagte sie: „Wir bauen die Winterbrücke für unseren Mittelstand, für unsere kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bundesregierung bringt umfangreiche Entlastungsmaßnahmen auf den Weg, die sich vor allem in der Strom- und Gaspreisbremse sowie einer übernommenen Abschlagszahlung im Dezember niederschlagen. Es besteht dennoch die konkrete Gefahr, dass viele kleine und mittlere Unternehmen in massive Liquiditätsengpässe kommen, bis hin zu drohenden Insolvenzen. Die Landesregierung wird deshalb die betroffenen Betriebe schnell und gezielt mit Liquidität versorgen und Möglichkeiten zur kurz- und mittelfristigen Energiekostenentlastung sowie Strategien zur Krisenüberwindung aufzeigen. Diese Instrumente hat das Wirtschaftsministerium in den vergangenen Wochen vorbereitet.“

Die Förderprogramme:

Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Dabei bedient sich das Land der Konzeption des Liquiditätskredits der L-Bank, die sich bereits während der Corona-Pandemie bewährt hat. Mit dem Liquiditätskredit (zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen. Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.

Darüber hinaus wird die Landesregierung ebenfalls zum 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine spezifische Beratungsunterstützung in Form einer „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ auflegen. Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken. Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ wird mit über vier Millionen Euro aus Landesmitteln finanziert. Beratungsthemen im Rahmen einer viertägigen kostenfreien Krisenberatung sollen dabei unter anderem die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein. Zielgruppen des Programms sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel, Gastgewerbe und sonstigen Dienstleistungsbereichen.

Der Liquiditätskredit (Plus) ergänzt und überbrückt zeitlich die vom Bund angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Energiepreisbremsen. Für die zusätzlichen Hilfen stellt das Land Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 49 Millionen Euro bereit. Diese beinhalten die prognostizierten Zinsverbilligungen, Tilgungszuschüsse und die Bearbeitungskosten der L-Bank.

Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Liquiditätskredit und zum Liquiditätskredit Plus der L-Bank entnehmen oder unter: www.l-bank.de/liquidität.

Die Beratung wird über die Beratungsdienste RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe), BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk), DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe) und UBH Unternehmensberatung Handel (Handel) erfolgen, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können.


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