GAV-23 Energieeffizienzgesetz

Von unserem Partner, dem Großabnehmerverband Baden-Württemberg e.V. (GAV) haben wir Informationen zum Energieeffizienzgesetz erhalten, die wir Ihnen gerne weiterleiten.

Am 21.09.2023 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen, nachdem die Abstimmung am 7. Juli wegen Beschlussunfähigkeit gescheitert war. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie angepasst.

Ein Änderungsantrag, der die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 1 EUR/MWh bei Eigennutzern und Letztverbrauchern für nicht-betriebliche Zwecke und 0,5 EUR/MWh bei Versorgern und Letztverbrauchern für betriebliche Zwecke forderte, wurde abgelehnt.

Inhalte und Ziele

  • § 4: Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauches
    (Senkung des Endenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um 26,5 % und Senkung des Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 39,3 %)
  • § 8: Einführung Energie- oder Umweltmanagementsystem
    (Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre ab 7,5 GWh/a sind verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten.)
  • § 9: Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen
    (Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre ab 2,5 GWh/a sind verpflichtet, für alle als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.)

Bewertung

Zwischen 2012 und 2022 konnte der Primärenergieverbrauch (PEV) um 466 TWh (-12,5%) gesenkt werden. Das Ziel, zwischen 2022 und 2030, den PEV um weitere 1000 TWh zu reduzieren ist – unter Berücksichtigung der im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Energieproduktivität (Bruttoinlandsprodukt/PEV) – unrealistisch.

Das Ziel lässt sich nur durch Konsumverzicht und Deindustrialisierung insbesondere der energieintensiven Industrie erreichen.

Bitte entnehmen Sie weiter Informationen der verlinkten GAV-Präsentation (Stichprobenkontrolle, Bußgeldvorschriften, Vermeidung und Verwendung von Abwärme, Plattform für Abwärme).

Die Präsentation enthält auch Inhalte der Mittelfrist-Energieversorgungssicherungs-Maßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Die EnSimiMaV, die bis zum 1. Oktober 2024 gilt, regelt korrespondierende Inhalte wie die Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen.

 


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