GAV – 17 Spotmarktpreise – Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause.

Energiebeschaffung erfolgt zunehmend in Form von flexiblen Einkaufsmodellen, die Spot- und Terminmarktprodukte kombinieren.
Klassische Vollstrom- bzw. Trancheneinkaufsmodelle werden angesichts der gestiegenen Beschaffungsrisiken von den Lieferanten mit hohen Risikoaufschlägen angeboten. Erschwerend kommt hinzu, dass Prognoseabweichungen (Mehr- Mindermengenregelungen) zudem mit restriktiven Regelungen bewertet werden, die im Bedarfsfall hohe Zusatzkosten verursachen.

Ein Nachteil von flexiblen Beschaffungsmodellen ist das Kostenrisiko für den Spotmarktanteil, der bei der Wirtschaftsplanung berücksichtigt werden muss. Angesichts der hohen Volatilität bei den Terminmarktpreisen, der schwer prognostizierbaren Entwicklung bei den Netznutzungsentgelten und der Entwicklung der Spotmarktpreise, setzt bei vielen Energieeinkäufern ein Umdenken ein.

Der GAV hat dazu Übersichten erstellt, die Sie bei ihrer Entscheidungsfindung für ein geeignetes Ausschreibungsmodell unterstützen wird:

Entwicklung der Spotmarktpreise seit Anfang 2020 (Tagesmittelwerte)

Entwicklung der Spotmarktpreise seit Anfang 2022 (Tagesmittelwerte)

Stundenwerte für ausgewählte Tage

Die in den letzten Tagen intensiv diskutierten, negativen Spotmarktpreise (-500 EUR/MWh am 2. Juli) und deren Hintergründe, suggerieren keinesfalls kontinuierlich sinkende Strom-Börsenpreise. Die (stundenweise) negativen Strom-Börsenpreise sind das Ergebnis eines Strommarktmodelles, dessen Reform auf europäischer und nationaler Ebene diskutiert werden muss.

Selbst wenn die Lastspitze auf über 85 GW (Elektrolyseure, Elektromobilität, Wärmepumpen) ansteigen sollte, stehen diesem Lastbedarf installierte regenerative Erzeugungsanlagen entgegen, die unter optimalen Bedingungen ein Mehrfaches an elektrischer Leistung einspeisen werden. Sektorkopplung, Batteriespeicher, flexible Lasten und auch die Abregelung der regenerativen Erzeugungsanlagen können das Ungleichgeweicht zischen Erzeugung und Last abmildern, aber nicht vollständig ausgleichen.

Entwicklung regenerative Stromerzeugungsanlagen bis 2037/2045

Rückblick auf die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause

Energieeffizienzgesetz

Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungs-gesetzes“ am Freitag, den 7. Juli beschließen wollen. Da die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben war (anwesend waren nur 241 von 365 notwendigen Stimmen), wurde die Beschlussfassung auf die Sitzungswoche nach der Sommerpause (ab dem 5. September) verschoben.

§10 Stromsteuergesetz

Die Bundesregierung hat in den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024 die Abschaffung des sogenannten Spitzenausgleichs vorgesehen.

Für über 9.000 Industrieunternehmen bedeutet dies eine Mehrbelastung von ca. 1,5 Milliarden Euro pro Jahr

Der Hauptgeschäftsführer des VCI (Verband der Chemischen Industrie e.V.), Dr. Wolfgang Große Entrup, meinte dazu: „Die Bundesregierung sägt den Ast ab, auf dem sie sitzt. Steuerzahlungen aus den energieintensiven Unternehmen sind auch in Zukunft wichtige Voraussetzung für gesunde Staatsfinanzen. Werden diese Branchen jetzt kaputtgespart, werden die Haushaltslöcher von morgen aufgerissen.“

Auch der BDEW bewertet diese Entscheidung kritisch: „Angesichts der tiefgreifenden geopolitischen und geoökonomischen Veränderungen sowie des sich verschärfenden Klimawandels stehen Energieversorgung und industrielle Wertschöpfung in Deutschland vor fundamentalen Herausforderungen. Insbesondere die notwendige Umgestaltung unseres Energie- und Wirtschaftssystems hin zur Klimaneutralität erfordert Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Allein für die Energiewirtschaft werden die notwendigen Investitionen auf über 600 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 geschätzt. Angesichts dieses beispielslosen Umbaus hin zur Klimaneutralität halten wir eine verdeckte Steuererhöhung, wie es die Abschaffung des stromsteuerlichen Spitzenausgleichs ist, für das falsche Signal. Vielmehr ist eine Entlastung der deutschen Wirtschaft heute dringlicher denn je, denn die deutsche Stromsteuerbelastung liegt um ein Vielfaches höher, als es die europäische Energiesteuerrichtlinie fordert. Der deutsche Stromsteuersatz ist mindestens 20-mal höher als der EU-Mindeststeuersatz und liegt damit auch deutlich über dem Stromsteuersatz anderer europäischer Länder. Wir fordern daher, die Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß zu senken.“

Die Zuleitung des Haushaltsentwurfes an Bundesrat und Bundestag ist für den 18. August vorgesehen. Die erste Lesung des Entwurfes im Parlament soll in der ersten Sitzungswoche im September stattfinden. Nach der Beratung des Entwurfes in den Fachausschüssen sowie im Haushaltsausschuss ist die abschließende Beratung im Bundestag vom 28. November bis 1. Dezember geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 avisiert.

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Das GEG wurde durch das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen zunächst gestoppt. Die Bundesregierung plant, das Gesetz nach der Sommerpause wieder in den Gesetzgebungsprozess zu geben.


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