GAV-07 Plattform für Abwärme – Fristverlängerung für ihre Meldepflicht

Die Plattform für Abwärme schafft eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.
Hintergrund ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das in §17 Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh/a zur Auskunft bzgl. Abwärme verpflichtet. Die Meldung von Daten zur Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) sollte bis Mitte dieses Jahres erfolgen.
Diese Frist wurde auf den 01.01.2025 verlängert.

Die BfEE begründet dies wie folgt: „Um im Einzelfall unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen, aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und Ablauf der Frist zur Übermittlung der Daten zu vermeiden, sowie im Hinblick auf Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der Plattform für Abwärme, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 nach §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für zwölf Monate aus, das heißt bis zum 1. Januar 2025.

Weitere Informationen können Sie den folgenden Unterlagen entnehmen:

Merkblatt Plattform Abwärme

Webinarunterlage zur Vorstellung des Merkblatts

Hinweis: In der verlinkten Webinarunterlage wird noch die veraltete Frist genannt. Auf der Infoseite der BfEE zur Plattform Abwärme wurde dies korrigiert. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zur Registrierung für die Plattform für Abwärme sowie Webinaren zur Dateneingabe.

Für Rückfragen zu diesen und weiteren Themen steht Ihnen Herr Ruch jederzeit gerne zur Verfügung.

Wolfgang Ruch
Geschäftsführer
Großabnehmerverband Energie
Baden-Württemberg e.V.
Mettinger Straße 123
73728 Esslingen
www.gav-energie.de


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