Freihandelsabkommen zwischen Neuseeland und der EU
Das bilaterale Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Ziel des Abkommens ist es, den bilateralen Handel durch den Abbau von Zöllen und der Harmonisierung von Standards auszubauen. Für die nächsten zehn Jahre erwartet die EU ein Handelswachstum um bis zu 30 Prozent.
Und von diesem Handelswachstum soll auch Deutschland profitieren, so die Prognose. Besonders die Verbindung zu Deutschland macht das Abkommen für die Neuseeländer attraktiv. Laut aktueller Daten des Statistischen Bundesamtes war für Neuseeland innerhalb der EU Deutschland wichtigster Handelspartner. Vice versa betrachtet stand für Deutschland der Handel mit Neuseeland im globalen Vergleich im Jahr 2023 mit Exporten im Wert von rund 1,6 Milliarden Euro erst an 62ter Stelle, wohl aufgrund der Entfernung von 18.000 Kilometer Luftlinie.
Dieses neue Freihandelsabkommen könnte helfen, weitere Märkte im indo-pazifischen Raum zu öffnen. Die EU avisiert Handelsabkommen u.a. mit den Philippinen, Indien, Indonesien, Thailand und Malaysia. Das deutsche Handelsvolumen mit der gesamten Region betrage über 500 Milliarden Euro – ein Sechstel des deutschen Außenhandels.
Zum Handelsabkommen: Freihandelsabkommen Neuseeland und EU
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