Förderrichtlinie „Innovative Luftmobilität“

Die Förderrichtlinie „Innovative Luftmobilität“ zielt auf die technologische Weiterentwicklung von UAS, um schnellstmöglich Anwendung in die Praxis zu überführen. Neben der Verbesserung der Mobilität soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in diesem Bereich gestärkt werden. Die Projekte sollen dazu dienen, dass UAS (Unbemanntes Luftfahrtzeug) ihr volles Potential für eine sauberere, effiziente, sichere und smarte Mobilität der Zukunft entfalten kann. Dabei geht es in der Regel um autonome Luftfahrtzeuge, weshalb von „unbemannt“ gesprochen wird.

Ferner werden Logistiklösungen mit unbemannten Luftfahrtsystemen entwickelt, die keine Personen befördern. Durch das Landesprojekt „E-Fliegen“ verfügt Baden-Württemberg über beste Voraussetzungen, Forschungs- und Entwicklungskonzepte zu entwickeln und diese umzusetzen. Entsprechende Infrastrukturen wurden dazu bereits in Mengen und Lahr geschaffen. Flugtaxis können dabei in naher Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur klimaneutralen Mobilität leisten. Das Start-up aus Bayern „Lillium“ kündete an bereits 2025 erste Flugrouten anzubieten.

Nicht nur Start-ups wie Volocopter aus Bruchsal leisten dafür einen entscheidenden Beitrag das Thema in Baden-Württemberg in die Breite zu tragen und den Markthochlauf zu fördern. Auch Technologieanbieter, wie z.B. Thales, oder Forschungsinstitute, wie das Institut für Flugmechanik und Flugregelung an der Uni Stuttgart oder die Hochschule in Karlsruhe, sind Garanten für die weitere Entwicklung in Baden-Württemberg. Unlängst wirbt das Forum Baden-Württemberg für den Aufbau eines Innovationsnetzwerks „FUTUREAVIATION“, um den Technologietransfer zu intensivieren und insbesondere um Quereinsteiger, wie z.B. die ErlingKlinger AG, in den Branchendialog einzubeziehen. Ebenso müssen die Aktivitäten hinsichtlich synthetischer Kraftstoffe und Wasserstofftechnologien berücksichtigt werden. Hierbei arbeitet das Forum Luft- und Raumfahrt Baden-Württemberg eng mit dem Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) zusammen, um die bereits genannten und weitere wichtige und relevante Stakeholder in die Transformationsprozesse der Luftfahrtindustrie einzubeziehen.

Folgende Projekte könnten, neben rein technischen Projekten zur Flugsteuerung, zum Beispiel mit der Förderrichtlinie umgesetzt werden:

  • Entwicklung und Erprobung innovativer Anwendungen unbemannter Luftfahrtsysteme sowie senkrecht startende und landende Luftfahrzeuge mit batterie- oder hybrid-elektrischen Antriebssystemen (eVTOL = electric Vertical Take-off and Landing) für den Personentransport (Flugtaxi).
  • Demonstrationsprojekte oder Simulationen, z.B. auf Testfeldern unter Realbedingungen
  • Machbarkeitsstudien, die sich mit dem intermodalen Verkehr oder multimodaler Vernetzung, der Integration in den urbanen Raum, der Anbindung ländlicher Regionen und rechtlich-regulativer Aspekte von AUS beschäftigen

Hier geht es zur Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Innovative Luftmobilität“.


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