Förderprogramm für Klimaschutzverträge startet ins zweite vorbereitende Verfahren

Nachfolgend erhalten Sie weitere Information des BMWK zum Start des zweiten vorbereitenden Verfahrens der Klimaschutzverträge (KSV). Insbesondere energieintensive Unternehmen, die Interesse am zweiten Gebotsverfahren der KSV haben, empfiehlt sich die Teilnahme; Rückmeldefrist ist der 30. September.

Am 29. Juli wurde die Bekanntmachung im Bundesanzeiger für das zweite vorbereitende Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge veröffentlicht. Nun haben interessierte Unternehmen zwei Monate Zeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen.

Das vorbereitende Verfahren dient dazu, alle notwendigen Informationen für eine sachgerechte Ausgestaltung des darauffolgenden Gebotsverfahrens zu gewinnen, das Ende 2024 starten soll. Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren sowie die vollständige und fristgerechte Übermittlung der angeforderten Informationen sind zwingende Voraussetzungen für eine Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren (vgl. Nummer 8.6(b) FRL KSV). Eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzen die Teilnahme am zweiten vorbereitenden Verfahren nicht: Jeder, der am zweiten Gebotsverfahren teilnehmen möchte, muss am zweiten vorbereitenden Verfahren teilnehmen.

Die Regeln des Förderprogramms werden im Grundsatz so auch für die zweite Gebotsrunde gelten. Ob das BMWK vereinzelt Regeln anpassen wird (etwa im Bereich CCUS, Wasserstoff und Prozesswärme), wird aktuell geprüft. Das Bundesministerium erhofft sich, dass alle betroffenen Industrieunternehmen mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am vorbereitenden Verfahren teilnehmen, um somit das Förderprogramm passgenau ausgestalten zu können.

Aktuell steht die Durchführung einer zweiten Runde unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf die Durchführung einer zweiten Gebotsrunde einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Das BMWK startet trotz allem bereits jetzt das vorbereitende Verfahren, um keine Zeit für den Fall zu verlieren, dass insbesondere die Finanzierungsfrage positiv geklärt wird.

Auf der Website https://www.klimaschutzvertraege.info erhalten Sie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den einzureichenden Unterlagen zum Ablauf des 30.09.2024 sowie zu einer aktualisierten Version des Handbuchs für die Klimaschutzverträge.

Sollten Sie Fragen haben, z. B. auch ob Ihr Vorhaben prinzipiell für einen Klimaschutzvertrag in Betracht kommt, nehmen Sie bitte Kontakt auf unter fragen@klimaschutzvertraege.info.


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wenn Sie regelmäßig über die Aktivitäten vom LR BW informiert werden möchten, tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.

Newsletter anmelden