EU-Richtlinienvorschlag zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 1. Juni über die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) abgestimmt und damit seine Position für die anstehenden interinstitutionellen Verhandlungen (sog. Trilog-Verhandlungen) festgelegt.

Die Abstimmung ergab: 366 Abgeordnete befürworteten die Richtlinie, 225 Abgeordnete votierten dagegen und 38 Abgeordnete enthielten sich.

Bereits am 25.04.2023 hatte der Rechtsausschuss des EP (JURI) über seinen Bericht abgestimmt. Alle im JURI-Bericht enthaltenen Änderungsanträge wurden angenommen. Darüber hinaus gestaltete sich das Abstimmungsergebnis u. a. wie folgt:

→ Artikel 26 wurde gestrichen – mit 312 Ja-Stimmen, 305 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen
→ Artikel 25 wurde nicht gestrichen
→ Alle anderen Änderungsanträge aus dem Plenum (Fraktions- oder MdEP-Änderungsanträge) wurden abgelehnt
→ Rund 60 Abgeordnete der EVP stimmten für den JURI-Bericht

Damit haben nun alle drei EU-Institutionen ihre Position zu dem Richtlinienvorschlag abgestimmt. Aus Sicht des BDI wurde keine der Positionen seiner Kernforderungen erfüllt.

Den offiziellen und konsolidierten Text der EP-Position, der am 01.06.2023 angenommen wurde, finden Sie hier.

Am 8. Juni fand die erste Trilog-Verhandlungs-Runde statt. Weitere Treffen sind geplant. Zwei politische Triloge sollen am 10.07.2023 und am 07.09.2023 stattfinden. Bis Jahresende 2023 sollen die Trilog-Verhandlungen abgeschlossen sein. Das erste vier-Spalten-Dokument aus der Sitzung 8. Juni, das alle drei EU-Positionen Artikel für Artikel gegenüberstellt, finden Sie hier.

Ausblick:
Der BDI und auch der europäische Dachverband BusinessEurope stehen bereits in engem Kontakt zu den Trilog-Verhandlungsführern und werden sich weiter für eine wirtschaftsfreundliche und für Unternehmen handhabbare europäische Lieferkettenrichtlinie einsetzen. Da die Trilog-Verhandlungen möglichst bis Jahresende abgeschlossen werden sollen, alle drei EU-Texte aber bisher nicht die Erwartungen der Wirtschaft erfüllen, erscheint es zielführend, weiterhin deutlich über sämtliche Kanäle auf die Belange der Unternehmen hinzuweisen. Besonders relevant wird nun auch noch einmal die Protokollerklärung Deutschlands zur Allgemeinen Ausrichtung von Dezember 2022 sein, die Sie hier abrufen können.


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