EU-Richtlinienvorschlag zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD): Spitzenverbändebrief
Nachdem der Wettbewerbsfähigkeitsrat am 24. Mai 2024 die EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) angenommen hat, haben die vier Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH ein gemeinsames Schreiben an den Bundesminister im Kanzleramt Wolfgang Schmidt gerichtet und zur Kenntnis an die Staatssekretäre von BMAS, BMJ und BMWK übermittelt.
Auch wenn zuletzt einzelne Verbesserungen am Richtlinientext erreicht werden konnten, geht die Richtlinie über das ambitionierte und bereits in der betrieblichen Umsetzung befindliche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus. Mit der Billigung der CSDDD ist es aus Sicht der Wirtschaft daher essenziell, dass die Bundesregierung zügig gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen im Binnenmarkt sicherstellt und das LkSG bis zum Beginn der Anwendungsfristen der CSDDD aussetzt.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir Sie informiert halten.
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