Einschätzung zur Umsetzung der EU-Taxonomievorgaben

Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2022 eine Einschätzung zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Vorgaben in FAQ-Form veröffentlicht. Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2022 erstmalig Angaben über Umweltziele (Klimaschutz) machen.Mit diesen weiteren FAQ-Dokumenten werden die im Dezember 2021 und Februar 2022 veröffentlichten Dokumente ergänzt. Die Antworten der Europäischen Kommission auf die häufig gestellten Fragen dienen als Klarstellung der geltenden Rechtsvorschriften.
Der Umfang der Dokumente verdeutlicht den Auslegungsbedarf der Regelungen zur Taxonomieberichterstattung und gibt einen Eindruck über das umfangreiche Feedback der Praxis an die Europäische Kommission.

Weitere allgemeine Informationen zur EU-Taxonomie erhalten Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission unter dem folgenden Link.


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