Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht für das Jahr 2024 vor
Die Bundesregierung hat heute den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2024 beschlossen. Der Bericht informiert über die im vergangenen Jahr erteilten Rüstungsexportgenehmigungen. Die vorläufigen Zahlen und Daten für diesen Berichtszeitraum hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits im Dezember 2024 veröffentlicht. Der nunmehr vorgelegte Bericht enthält die konsolidierten Daten und weitergehende Informationen, z.B. eine Aufschlüsselung für alle Länder.
Im Jahr 2024 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 12,83 Milliarden Euro erteilt. Der Schwerpunkt der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung lag wie schon in 2023 auf der Unterstützung der Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Mit 8,15 Milliarden Euro entfiel der höchste Wert aller erteilten Einzelgenehmigungen im Berichtszeitraum auf die Ukraine. Sie steht mit einem Anteil von 64 % aller genehmigten Rüstungsexporte auf Platz 1 der Empfängerländer.
86 % des Gesamtwerts aller erteilten Einzelgenehmigungen (10,98 Milliarden Euro) entfielen im Jahr 2024 auf die EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (Japan, Schweiz, Australien und Neuseeland), die Republik Korea, Singapur und die Ukraine.
Der Rüstungsexportbericht 2024 enthält zudem Angaben für die kumulierte Betrachtung der Werte von Einzelgenehmigungen und Meldewerten der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 (AGG33). Die AGG33 ersetzt in bestimmten Fällen das Verfahren der förmlichen Einzelausfuhrgenehmigungen und beschleunigt damit die Genehmigungsprozesse. Der Gesamtwert der im Jahr 2024 erteilten Einzelgenehmigungen einschließlich der vorliegenden Meldedaten zur AGG 33 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern betrug 13,37 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 11,52 Milliarden Euro und damit rund 86 % auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Republik Korea, Singapur und die Ukraine. Weitere 1,85 Milliarden Euro und damit rund 14 % des Gesamtwerts entfielen auf die sonstigen Drittländer.
Zur Genehmigungspraxis: Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen auf Grundlage von nationalen, europäischen und internationalen rechtlichen Vorgaben. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck.
Der Rüstungsexportbericht 2024 ist in Kürze auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abrufbar.
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