Bundeskabinett verabschiedet die Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung

Das Kabinett hat am 15. Februar den Verordnungsentwurf für die Erste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung beschlossen. Der Verordnungsentwurf enthält verschiedene Regelungen, um die Funktionsfähigkeit der „Sicherheitsplattform Gas“ zu verbessern.

Bei der Plattform handelt sich um eine neue, digitale Informationsplattform, auf der relevante Akteure am Gasmarkt ihre Daten zur Vorbereitung auf eine Gasmangellage zur Verfügung stellen. Über die Plattform sollen im Fall einer Gasmangellage durch die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler Verfügungen an die Unternehmen versendet werden können, damit eine effektive Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas organisiert werden kann. Der Aufbau der Plattform erfolgte im vergangenen Jahr durch die Bundesnetzagentur. Sie startete Ende September 2022.

Die jetzt im Kabinett verabschiedeten Regelungen sollen den Betrieb der digitalen Plattform verbessern und damit der Verbesserung der Versorgungssicherheit insgesamt dienen.

So soll die Änderungsverordnung den Kreis der Registrierungsverpflichteten auch auf Betreiberinnen und Betreiber sowie Nutzerinnen und Nutzer von Gasspeicheranlagen erweitert werden, damit der Bundeslastverteiler seinen Abwägungsentscheidungen im Fall einer Gasmangellage eine umfassende, aussagekräftige Datenlage zu Grunde legen kann. Zudem sollen die neuen Regelungen die Durchsetzbarkeit der Meldepflichten verbessern. So konkretisieren sie die Registrierungs- und die Aktualisierungspflicht und stellen klar, dass nicht nur die Meldepflichten auf der Sicherheitsplattform Gas schon vor der Feststellung einer Gasmangellage Anwendung finden, sondern dass dies auch für die entsprechenden Bußgeldvorschriften gilt. Damit soll die Durchsetzung der Regelungen verbessert werden.


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