BImSchG Novelle: BDI-Stellungnahme
Der Bundestag hat am 6. Juni das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen (Deutscher Bundestag – Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz).
Zur Abstimmung stand außerdem ein Entschließungsantrag (20/11658) der Unionsfraktion, welcher wichtige Forderungen für die deutsche Industrie beinhaltet. Der BDI hatte tags zuvor die hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Aus Sicht des BDI beinhaltet die Novelle gute Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, springt aber an entscheidenden Stellen noch zu kurz. Weitere Beschleunigungspotenziale müssen dringend gehoben werden, auch um weitere bürokratische Anforderungen für die Unternehmen zu kompensieren. Diese sind etwa durch die Einführung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie der EU zu erwarten. Stichtagsregelungen und zusätzliche Erleichterungen beim Erörterungstermin bleiben entscheidend, um Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen tatsächlich erheblich zu verkürzen. Positiv sind die gefundenen Regelungen zur Vorab-Realisierung von Vorhaben, zur Behördenbeteiligung und zur Digitalisierung sowie die klare Regelung zum Fristbeginn von Verfahren.
Der Bundesrat kann dem Gesetz nun zustimmen oder Änderungen vorschlagen und den Vermittlungsausschuss einberufen. Der BDI hat in der KW 24 seine Position zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz an die Bundesländer versandt.
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