Aktuelles zu REACH und CLP

• Report zum Workshop zur Studie „Stärkung der Rolle der Substitutionsplanung im Kontext von REACH und anderen EU-Chemikalienvorschriften“
• REACH-IT – Meldung zugelassener Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender (DU)
• Save the date: 3rd Berlin Forum on Chemicals and Sustainability (Online event), 05./06.09.2024
• Gemeinsame Datenplattform/OSOA
• IUCLID-Felder für neue Gefahrenklassen ED, PBT/vPvB, PMT/vPvM – Folgen unter REACH?

•   Report zum Workshop zur Studie „Stärkung der Rolle der Substitutionsplanung im Kontext von REACH und anderen EU-Chemikalienvorschriften“

Am 1. März 2024 fand bei der Europäischen Kommission ein Workshop im Rahmen der Studie „Stärkung der Rolle der Substitutionsplanung im Kontext von REACH und anderen EU-Chemikalienvorschriften“ statt. Die Studie, die bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll, wird Optionen für eine bessere Substitutionsplanung ermitteln und bewerten. Eine solche Planung zielt darauf ab, den Ersatz gefährlicher Stoffe durch sicherere und nachhaltigere Alternativen zu beschleunigen. Die Studie wird durch zwei Workshops unterstützt.

Der erste Workshop am 1. März 2024 diente dazu, die Herausforderungen des derzeitigen Regulierungssystems zu erörtern und die politischen Ziele für eine mögliche Überarbeitung des Substitutionsprozesses oder des „Rahmens“ zu präzisieren. Er konzentrierte sich nicht auf konkrete Optionen. Der nun vorgelegte Workshop Report fasst die Diskussion auf dem Workshop zusammen und enthält Links zu Hintergrundmaterialien.

Insbesondere wurden folgende Fragen diskutiert:

Question 1. Refining the Problem Definition.
→ Question 2. Validating objectives of the substitution framework.
→ Question 3: Information needs to support speeding-up regulatory substitution timelines.
→ Question 4. Legal/voluntary substitution planning requirements.
→ Question 5. Focus of the substitution plan.
→ Question 6. Who prepares, reviews and monitors implementation of plans?

Für den 1. Oktober 2024 wurde inzwischen der zweite Workshop angekündigt, um Rückmeldungen zu den Optionsentwürfen einzuholen, die auf der Grundlage zusätzlicher Untersuchungen, Konsultationen und Analysen nun entwickelt werden.

•   REACH-IT – Meldung zugelassener Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender (DU)

Die ECHA weist noch einmal darauf hin, dass auch Meldungen nachgeschalteter Anwender ab dem 31.05.2024 nur noch über REACH-IT möglich sind (nicht mehr Online),

In einem Video erläutert ECHA das Vorgehen bei der Meldung zugelassener Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender.

Zum Video: How to submit a downstream user notification of authorised uses (youtube.com)

•   Save the date: 3rd Berlin Forum on Chemicals and Sustainability (Online event), 05./06.09.2024

Im September 2023 wurde auf der fünften Sitzung der Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) in Bonn das Globale Rahmenwerk für Chemikalien (GFC) – Für einen Planeten ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle verabschiedet. In der Bonner Erklärung haben sich alle Beteiligten auf höchster Ebene verpflichtet, sich aktiv an der Umsetzung der Rahmenvereinbarung zu beteiligen.

Die weltweite Verschmutzung durch Schadstoffe hat sich zu einer Krise von globalem Ausmaß entwickelt. Wie die Klima- und Biodiversitätskrise gefährdet sie die Zukunft unserer lebenserhaltenden Ökosysteme, unserer Gesellschaften und unserer Volkswirtschaften. Die Dringlichkeit, auf globaler, regionaler und nationaler Ebene zu handeln, war noch nie so groß. Mit konzertierten und koordinierten Anstrengungen sollen die grundlegenden Ziele der Agenda 2030 im Sinne einer sicheren und nachhaltigen Zukunft erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund lädt nunmehr Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, ein zum

3. Berliner Forum für Chemikalien und Nachhaltigkeit – Umsetzung der Globalen Rahmenvereinbarung über Chemikalien
am 5. und 6. September 2024, von 13.00 bis 16.30 Uhr MESZ,

um zu erkunden, wie interessengruppen- und sektorübergreifend zusammengearbeitet werden kann, um die Rahmenvereinbarung umzusetzen und die globale Umweltverschmutzung durch wirksame Maßnahmen im Bereich Chemikalien und Abfälle zu bekämpfen.

Das Forum befasst sich mit der Rolle der Regierungssektoren bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarung (d. h. Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt und Arbeit), den Verantwortlichkeiten und Maßnahmen der Industrie entlang der Wertschöpfungsketten und Produktlebenszyklen, der innovativen Finanzierung von Umweltverschmutzungsprävention und nachhaltiger chemischer Innovation sowie dem Aufbau wirksamer Partnerschaften.

Die Veranstaltung wird hochrangigen Vertretern von Regierungen, internationalen Organisationen, des Privatsektors, der Zivilgesellschaft, der Arbeitnehmerschaft und aller relevanten wissenschaftlichen Disziplinen die Möglichkeit geben, herauszufinden, wo sie eine Rolle spielen und wirksame Beiträge zur Umsetzung der Globalen Allianz für einen von Chemikalien und Abfällen freien Planeten leisten können.

Anbei erhalten Sie einen Link zur Mailingliste des Berlin Forums, um weitere Informationen zur Veranstaltung zu erhalten: https://bmuv-events.de/BF-mailing-list

•   Gemeinsame Datenplattform/OSOA

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat u. a. Beschlüsse zu den geplanten Verordnungen zur Neuzuweisung von Aufgaben an EU-Agenturen sowie zur Datenplattform-Verordnung gefasst.

Datenplattform-Verordnung [COM(2023) 779final, Drs. 78/24]

Verordnung zur Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben unter RoHs an die ECHA [COM(2023) 781final; Drs. 68/24]

o   Unterstützung für bessere Zusammenarbeit der EU-Agenturen sowie Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit anderen Chemikalienregelungen
o   Forderung der ECHA rechtzeitig vor Zuweisung der Aufgaben die erforderlichen Personal- und Sachmittel zuzuweisen

Verordnung zur Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an EU-Agenturen [COM(2023) 783final; Drs. 69/24]

o   Forderung den EU-Agenturen, insbesondere der ECHA, die im Finanzbogen ausgewiesenen Personal- und Sachmittel rechtzeitig vor Zuweisung der Aufgaben zuzuweisen;
keine Umschichtungen zu Lasten des ECHA-Forums
o   Unterstützung für bessere Zusammenarbeit der EU-Agenturen, insbesondere mit der EU-OSHA (Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz)

•   IUCLID-Felder für neue Gefahrenklassen ED, PBT/vPvB, PMT/vPvM – Folgen unter REACH?

Die ECHA hat mit einem IUCLID-Update seit dem 29.04.2024 Felder für die im April 2023 verabschiedeten neuen Gefahrenklassen eingeführt. Dies betrifft endokrine Disruptor-Eigenschaften (menschliche Gesundheit, Umwelt), PBT/vPvB- sowie PMT/vPvM-Eigenschaften (P: Persistent, B: Bioakkumulierbar; M: Mobil, T: Toxisch, v: very/sehr).

Eine erste Analyse, zeigt, dass über die Anwendung unter CLP hinaus ggf. auch Auswirkungen für Registrierungen unter REACH bestehen.

Standard-Informationsanforderungen unter REACH

o Explizite Anforderungen bestehen unter REACH bereits für PBT/vPvB-Stoffe aber bisher nicht für PMT/vPvM-Stoffe sowie endokrine Disruptoren.

Stoffsicherheitsbeurteilung und -bericht unter REACH (Art. 14 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt 0.5)

o   Für die Schritte 1 bis 4 der Stoffsicherheitsbeurteilung (Ermittlung schädlicher Wirkungen) sind grundsätzlich alle einschlägigen verfügbaren Informationen heranzuziehen (vgl. Anh. I Abschnitt 0.5). Dies sollte also auch für Informationen zu den neuen Gefahrenklassen gelten, soweit verfügbar.
o   Übergangsfristen für Einstufungen gemäß der neuen Gefahrenklassen unter CLP:

– Stoffe: 01.05.2025 bzw. 01.11.2026, falls bereits in Verkehr gebracht;
– Gemische: 01.05.2026 bzw. 01.05.2028, falls bereits in Verkehr gebracht

Dossieraktualisierung unter REACH (Art. 22)

o   Gem. Art 22 f) sind Änderungen der Einstufung und Kennzeichnung ein Trigger für eine Dossieraktualisierung.
o   Auch Änderungen des Stoffsicherheitsberichts oder der Leitlinien für die sichere Verwendung (REACH Anh. VI Nr.5) sind ggf. Trigger für eine Dossieraktualisierung (vgl. Art. 22 e, g)
o   Übergangsfristen: Siehe Kommissionsverordnung (EU) 2020/1435

→ Expositionsszenarien

o   Anders sollte dies in Bezug auf die Erstellung von Expositionsszenarien (Schritte 5 und 6 der Stoffsicherheitsbewertung) zu beurteilen sein. Nur die in REACH-Art. 14 Abs. 4 bzw. Anh. I Abschnitt 0.6.3 genannten Gefahrenklassen sind Trigger für die Erstellung von Expositionsszenarien. Da weder die neuen Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren (CLP-Gefahrenklassen 3.11 bzw. 4.2) noch die für PMT/vPvM (CLP-Gefahrenklasse 4.4) im REACH-Text genannt sind, dürfte vorerst keine Pflicht zur Erstellung von Expositionsszenarien bestehen, soweit dies nicht aufgrund anderer Trigger/Gefahrenklassen erforderlich ist.
o   Für PBT/vPvB laut Definition des REACH-Anhangs XIII besteht bereits eine Pflicht zur Erstellung von Expositionsszenarien, so dass hierfür die Nennung der neuen Gefahrenklasse 4.3 nicht erforderlich ist. (Hinweis: Die PBT-Definitionen in REACH und CLP sind bzgl. des T-Kriteriums nicht deckungsgleich).→


Zurück zur Übersicht

Newsletter

Wenn Sie regelmäßig über die Aktivitäten vom LR BW informiert werden möchten, tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.

Newsletter anmelden