Förderaufruf für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Am 28. Februar 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen zweiten Förderaufruf für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gestartet.
Das BMWK fördert über die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.
Der erste Förderaufruf geht aktuell in die zweite Phase, in der erfolgreich eingereichte Skizzen zur Vollantragstellung aufgefordert werden. Am 28. Februar wurde jedoch bereits ein zweiter Förderaufruf für die BIK im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Interessierte Unternehmen können ihre Vorhabenskizzen bis zum 15. Mai 2025 einreichen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Bewertung durch das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), das als Projektträger für dieses Modul der BIK-Förderung zuständig ist.
Für Unternehmen, die Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, bietet das KEI am 9. April 2025 einen digitalen TCTF-Skizzenworkshop an.
Dort werden die Förderbedingungen, der Zeitplan und die einzelnen Antragsphasen erläutert. Eine Anmeldung ist über die KEI-Website möglich, wo auch weitere Informationen über den Förderaufruf zu finden sind.
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